Dresden. Anlässlich der Debatte um eine Weiterentwicklung des sächsischen Versammlungsrechts fordert die Junge Union Sachsen & Niederschlesien ein deutliches Bekenntnis aller demokratischen politischen Kräfte zum Grundrecht auf friedliche Versammlungen. Eine freiheitliche Gesellschaft müsse es aushalten, dass auch missliebige Minderheitsmeinungen unter dem Schutz der Verfassung stehen und öffentlich artikuliert werden dürfen. Weiterhin verbiete sich aus Sicht der Jungen Union jedwede Toleranz gegenüber Gewalttätern, gleich welcher politischen Richtung diese zugehörig sind und wofür oder wogegen sie eintreten.
„Die Gewaltbereitschaft im Rahmen der Demonstrationen in Dresden am 13. bzw. 19. Februar 2011 hat erschreckende Ausmaße angenommen. Dabei scheinen viele Menschen dem Trugschluss aufzusitzen, dass in der Auseinandersetzung mit bestimmten politischen Geisteshaltungen der Zweck jedes Mittel heilige. Besonders deutlich wird dies, wenn sich Gewalt gegen Polizisten richtet, die lediglich vor Ort sind, um das Versammlungsrecht zu schützen“, so JU-Landeschef Alexander Dierks.
Als bedenklich erachtet die JU die Tendenz, dass Mitglieder des Sächsischen Landtags und des Deutschen Bundestags rechtswidrige Störaktionen gegen genehmigte Versammlungen gutheißen oder sich selbst an derartigen Aktionen beteiligen. „Wenn Vertreter von Verfassungsorganen die Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaats öffentlich in Frage stellen, sägen sie damit an dem Ast, auf dem sie selbst sitzen. Selbstverständlich ist die Vereinnahmung von Gedenktagen durch Rechtsextremisten abstoßend und unerträglich. Aber weder Blockaden noch Pflastersteine sind legitime Mittel der politischen Auseinandersetzung“, so Alexander Dierks weiter.
Die JU regt deshalb an, einen breiten Dialog über Aufgaben und Anforderungen des Versammlungsrechts zu führen und Schwachstellen gegebenenfalls auszuräumen.
— Pressemitteilung der Jungen Union Sachsen & Niederschlesien